Anwalt für Zivilrecht in Melle

Unser Leistungsangebot im Allgemeinen Zivilrecht umfasst u.a. das Kaufrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das das allgemeine Zivilrecht alle rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern, die keinem speziellem Rechtsgebiet zugeordnet werden können, umfasst, ist diese Aufzählung nicht abschließend zu betrachten. Auch wenn Sie Ihre rechtliche Angelegenheit keinem der vorgenannten Bereiche zuordnen können, prüfen wir gern, ob und inwieweit Ihre Anfrage hier bearbeitet werden kann.

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Kaufrecht

  • Prüfung von Kaufverträgen auf ihre Wirksamkeit und Anfechtung
  • Prüfung und Durchsetzung Ihrer Forderungen aus dem Kaufvertrag
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Verkehr

Schadensersatzrecht

  • Geltendmachung und Abwehr von materiellen (Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten etc.) und immateriellen Schäden (Schmerzensgeld)
  • Betreuung und Abwicklung von Personenschäden
  • Dingliche und Deliktische Haftungsansprüche
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Schadensersatzrecht

  • Geltendmachung und Abwehr von materiellen (Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten etc.) und immateriellen Schäden (Schmerzensgeld)
  • Betreuung und Abwicklung von Personenschäden
  • Dingliche und Deliktische Haftungsansprüche
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Vertragsrecht

  • Gestaltung von Verträgen jeglicher Art, sowohl für den privaten als auch für den unternehmerischen Bereich, stets an Ihre individuellen Vorstellungen angepasst
  • Prüfung von Vertragsentwürfen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit hin
  • Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowohl im Verhältnis B2C als auch B2B
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit hin
  • Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowohl im Verhältnis B2C als auch B2B

Ansprechpartner

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Philipp Wedegärtner
Rechtsanwalt


Fachanwalt für:
Arbeitsrecht | Familienrecht | Verkehrsrecht

Nele Groenewold
Rechtsanwältin


Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht | Familienrecht

Nico Borchers
Rechtsanwalt