Beglaubigungen

Viele Dokumente können im Rechtsverkehr nur dann gültig eingesetzt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Solche Beglaubigungen bestätigen die Echtheit eines Dokuments oder einer Unterschrift.

Bei einer Beglaubigung bescheinige ich also nur, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt (Abschriftsbeglaubigung) oder dass eine bestimmte Person ein Dokument unterschrieben hat. Der Inhalt der Erklärung wird hier aber nicht auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Die umfassende Beratung zu den rechtlichen Konsequenzen der Unterlagen ist ebenfalls kein Bestandteil der notariellen Beglaubigung.

Falls Sie eine Urkunde im Ausland verwenden möchten, kann es unter Umständen erforderlich sein, die Urkunde um eine Apostille oder Legalisation zu ergänzen, damit auch ein ausländisches Gericht oder eine ausländische Behörde darauf vertrauen kann, dass es sich um eine echte öffentliche Urkunde handelt. Dieser gesteigerte Echtheitsnachweis wird – je nach Empfängerland – durch eine Apostille oder durch eine Legalisation erbracht.

Ob eine Apostille/Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll.

Die Einholung der Apostille bei dem Landgericht Osnabrück leiten wir gern für Sie in die Wege.

Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand. Ein Termin kann daher kurzfristig telefonisch oder per E-Mail während der Bürozeiten vereinbart werden.

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Kopien

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Ansprechpartner

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Verena Petermann
Rechtsanwältin und Notarin


Kristina Holmgrein
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte


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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte


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