Familie

Auch im Bereich des Familienrechts hat der Gesetzgeber für einige besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte die notarielle Form vorgeschrieben. Im Mittelpunkt der notariellen Tätigkeit steht dabei der Ehevertrag.

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft – sei es ehelich oder nichtehelich – wirft einige rechtliche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel: Was geschieht mit unserem Vermögen? Hafte ich für die Schulden meines Partners? Was passiert im Fall einer Trennung?

Für diese Fragen bietet das Gesetz Lösungen an, die jedoch größtenteils noch aus dem Jahr 1900 stammen und auf die klassische „Ein-Verdiener-Ehe“ zugeschnitten sind. Daher ist es sinnvoll, sich von der Notarin über die aktuellen gesetzlichen Regelungen beraten zu lassen und zu entscheiden, ob diese mit Ihren gemeinsamen Vorstellungen übereinstimmen oder durch einen Ehevertrag angepasst werden sollten.

Mit einem Ehevertrag können Sie alle relevanten Fragen Ihres ehelichen Zusammenlebens regeln. Dabei können Sie Vereinbarungen zu Güterstand, Unterhalt nach einer eventuellen Scheidung und Versorgungsausgleich treffen. Ein Ehevertrag ist somit Ausdruck eines selbstbestimmten Zusammenlebens.

Einen Ehevertrag können Sie sowohl vor der Eheschließung als auch während der bestehenden Ehe oder eines bereits laufenden Scheidungsverfahrens schließen.

Als Notarin kann ich aufgrund meiner neutralen Stellung bei entgegengesetzten Interessen der Partner vermitteln und sicherstellen, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind. Ich berate Sie über die bestehenden gesetzlichen Regelungen und erörtere gemeinsam mit Ihnen, welche Regelungen für Ihre persönliche Situation passend und angemessen sind. Ich trage dazu bei, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten klar geregelt sind und entwerfe optimale, auf Sie zugeschnittene Lösungen.

Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung treffen wir eine abschließende und einvernehmliche Regelung zu den Scheidungsfolgen. Die notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung erspart Ihnen langjährige Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen, was zu einer schnelleren und reibungsloseren Abwicklung des Scheidungsverfahrens führt. Zudem ist eine solche Vereinbarung in der Regel kostengünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Nicht nur zur Ehe, sondern auch zu sonstigen familiären Fragen beraten wir Sie gerne.

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gestaltung von Partnerschaftsverträgen
  • Adoption
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Titulierung von Unterhaltsansprüchen

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Ansprechpartner

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Verena Petermann
Rechtsanwältin und Notarin


Kristina Holmgrein
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte


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