Unternehmen

Als Notarin begleite und betreue ich Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge einschließlich sämtlicher Vorsorgeregelungen für den Notfall.

Im Rahmen der Unternehmensgründung unterstütze und berate ich Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens. Die grundlegende Entscheidung betrifft dabei die Frage, ob Sie Ihr Unternehmen in der Form einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG oder GmbH & Co KG) oder einer Kapitalgesellschaft (UG haftungsbeschränkt, GmbH oder AG) oder als Einzelkaufmann führen wollen. Hierbei spielen insbesondere haftungsrechtliche und steuerrechtliche Fragen eine Rolle. Ich kläre Sie über alle rechtlichen Folgen der einzelnen Gesellschaftsformen auf. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater entscheiden wir dann, welche Rechtsform Ihr zukünftiges Unternehmen haben soll.

Die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister ist gem. § 12 HGB elektronisch und in beglaubigter Form bei dem zuständigen Amtsgericht vorzunehmen. Auch wenn sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Dies betrifft etwa Wechsel in der Geschäftsführung oder bei den Gesellschaftern, Erteilung und Widerruf einer Prokura, Änderung der Firma oder des Unternehmenssitzes oder Änderungen des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Handelsregisteranmeldungen

Die Anmeldungen zum Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Ich formuliere den Text der Anmeldung und überwache die richtige Eintragung im Handelsregister. Außerdem berate ich umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und kläre etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.

Anteilsübertragungen

Ich beurkunde sämtliche anfallenden Verträge im Zuge einer Anteilsübertragung oder einer Unternehmenstransaktion. Insbesondere bei komplexen rechtlichen Maßnahmen wie der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse oder Verschmelzungen hat der Gesetzgeber die Mitwirkung durch die Notarin vorgesehen.

Sofern Anteile an einer Personengesellschaft übertragen werden und damit gegebenenfalls keine Beurkundungspflicht besteht, entwerfe ich ebenfalls die notwendigen Vertragsunterlagen und beglaubige die Handelsregisteranmeldung.

Unternehmensnachfolge

Für jeden Unternehmer sollte der Bereich der Unternehmensnachfolge einen wichtigen Teilbereich seiner Planungen darstellen. Häufig kann es sinnvoll sein, das Unternehmen oder Beteiligungen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben. Um hier einen möglichst schonenden Übergang für das Unternehmen und für diejenigen Personen, die aus den Erträgen des Unternehmens versorgt sein wollen, zu gewährleisten, bedarf es unterschiedlicher Weichenstellung.

Ich berate Sie umfassend zu allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge stehen und gestalte die notwendigen Verträge auf Ihre persönliche, familiäre und unternehmerische Situation abgestimmt. In diesem Zusammenhang überprüfe ich bereits bestehende Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten und Testamente und passe diese, wenn notwendig, an. Ich nehme mit Ihrem Steuerberater Kontakt auf, um in gemeinsamer Abstimmung die effektivste Lösung, für Sie, Ihre Erben bzw. Nachfolger zu finden. Erbstreitigkeiten und Auseinandersetzungen mit den nichtnachfolgeberechtigten Kindern können und sollten besprochen und gelöst werden. Hierzu bietet sich der Abschluss von Pflichtteilsverzichtsverträgen an.

Vorsorge

Neben der vorausschauenden Nachfolgeplanung muss sich ein Unternehmer aber auch über außergewöhnliche Ereignisse Gedanken machen. Was passiert bei seinem Tod? Was passiert, wenn er geschäftsunfähig werden sollte? Beide Fälle müssen geregelt sein. Das gesetzliche Erbrecht bietet keine geeigneten Möglichkeiten, ein Unternehmen weiterzuführen. Hier sollte testamentarisch Vorsorge getroffen werden, inwieweit in diesem Fall gehandelt werden kann und wer auch Leitungsbefugnis besitzt. Entsprechend ist dies auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit etwa aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vorzusehen, um eine Handlungsunfähigkeit zu vermeiden. Ohne Erteilung von Vollmachten und Handlungsanweisungen kann das Unternehmen nicht geführt werden.

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Gründung von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und anderen Organen
  • Eintragungen im Handelsregister
  • Unternehmenstransaktionen, Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen, Joint Ventures
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmertestament / Vorsorgevollmacht für Unternehmer
  • Kapitalerhöhungen und ‑herabsetzungen
  • Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)

Infomaterial

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Ansprechpartner

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Verena Petermann
Rechtsanwältin und Notarin


Kristina Holmgrein
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte


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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte


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